ADMIN.CH

Art. 85 Anforderungen an Personen, die Wildtiere halten oder betreuen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/455_1/a85.html

BUNDESAMT FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT UND VETERINÄRWESEN (BLV)

Aquariumfische richtig halten
http://www.meinheimtier.ch/de/aquarienfische

Schilldkröten richtig halten
http://www.meinheimtier.ch/de/schildkroeten

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die Rechtsvorschriften zu Reptilienbörsen in einer Fachinformation präzisiert. Die Informationen dazu sind in folgendem PDF zu finden: Fachinformation Tierschutz Nr. 18.6: Rechtsvorschriften zu Reptilienbörsen

 

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CITES

CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) ist ein internationales Abkommen zwischen den Regierungen.

Sein Ziel ist es, sicherzustellen, dass der internationale Handel mit Exemplaren wildlebender Tier-und Pflanzenarten nicht gefährdet ihr Überleben.
http://www.cites.org/eng/disc/what.php


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